Karlsruhe – Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, muss sich ab dem 18. Mai 2010 vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Ihm wird vorgeworfen 102 überwiegend kinderpornografische Dateien erlangt, weitergegeben und besessen zu haben. 228 Bild- und Videodateien habe er auf seinem Mobiltelefon abgespeichert und sechs davon an andere Personen übersandt.
Am Samstag, den 06.03.2010 veranstalteten wir zum ersten Mal, in der Geschichte des Svastika-Cup´s ein Hallenfußballturnier. Der Zuspruch war enorm, so dass sich Mannschaften aus dem ganzen Deutschland anmeldeten. Leider waren die schlechte Witterung Grund dafür, dass sich letzt endlich, 10 Mannschaften bis zum Veranstaltungsort durchkämpfen konnten.

Wie verhält sich das Naturgesetz vor Gericht? In der Natur ist es ein klarer Fall. Es gilt das Recht des Stärkeren. Jedensfalls fehlt mir jeder wissenschaftliche Beweis, dass ein Zebra einen Löwen angreift und in Stücke zerfetzt. Aber vor Gericht zählt doch die Gleichheit.
Bundesverfassungsgericht stellt klar: Ausländerfeindliche Parolen nicht zwangsläufig volksverhetzend
Karlsruhe / Ba-Wü: Eine neue Niederlage muß die bundesdeutsche Meinungsmafia durch das Bundesverfassungsgericht hinnehmen. Dieses veröffentlichte heute einen Beschluß vom 2. Februar 2010 (1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04), indem ausdrücklich festgestellt wurde, daß ausländerfeindliche Parolen keineswegs zwingend zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen müssen.



